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Aktuelles

Hier finden Sie die neuesten Beiträge und Informationen rund um die Arbeit der Bürgerliste Burghausen.Jetzt. Wir berichten über aktuelle Entwicklungen in der Stadtpolitik, informieren über wichtige Themen aus den Stadtratssitzungen und geben Einblicke in unsere Aktivitäten und Projekte. Bleiben Sie auf dem Laufenden über das, was Burghausen bewegt – sachlich, transparent und nah an den Bürgerinnen und Bürgern.

Zu den Beiträgen:

Erhalt und Belebung der historischen Altstadt

Die Stadtratsfraktion der Bürgerliste Burghausen.Jetzt stellt bei der Stadtratssitzung am 22.07.2026 einen Antrag zum folgenden Thema:

Erhalt und Belebung der historischen Altstadt – Ausweisung der Altstadt im Flächennutzungsplan / Bebauungsplan als Kerngebiet zwischen dem Beginn der Grüben und der Kanzelmüllerstraße

Der Beschlussantrag beinhaltet folgendes:

1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, alle rechtlichen und städtebaulichen Möglichkeiten zu prüfen und sofern rechtlich möglich – umzusetzen, um die historische Altstadt – von der Kanzelmüllerstraße über den Stadtplatz bis zum Beginn der Grüben als Kerngebiet im Flächennutzungsplan / Bebauungsplan auszuweisen.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis ein rechtssicheres Konzept zu erarbeiten, um über kommunale Einzelfallentscheidungen eine Verlängerung der Sperrzeit im Außenbereich über 22:00 Uhr hinaus zu ermöglichen.

Unsere Begründung:

Die historische Altstadt Burghausens, von der Kanzelmüllerstraße bis zum Beginn der Grüben, ist neben der Burg das touristische Herzstück unserer Stadt. Um diesen geschichtsträchtigen Raum zukunftsfähig zu erhalten, bedarf es einer flexiblen Steuerung. Die starre Schließung der Außengastronomie um 22:00 Uhr beeinträchtigt das wirtschaftliche Überleben unserer Wirte massiv und dämpft das lebendige, mediterrane Flair, das Einheimische und Gäste im Sommer in Burghausen schätzen.

Kulturelle und gesellschaftliche Aspekte:

Burghausen genießt als Jazz- und Kulturstadt internationalen Ruf. Die Altstadt fungiert im Sommer als Freiluftbühne unseres städtischen Lebens. Kultur findet vermehrt im Freien statt; das Bedürfnis der Bürger nach einem lebendigen Stadtraum hat sich gewandelt, gerade auch durch zunehmend heiße Sommer. Eine strikte Begrenzung auf 22:00 Uhr widerspricht der Identität unserer Kulturstadt.

Wirtschaftliche und touristische Notwendigkeit:

Gerade in den Sommermonaten entscheidet das Geschäft im Außenbereich über die Existenz eines Gastronomiebetriebs. Als Tourismusmagnet an der Salzach konkurriert Burghausen mit Destinationen, die weitaus liberalere Regelungen bieten. Längere Bewirtungszeiten im Freien sichern lokale Arbeitsplätze und stärken die Wirtschaftskraft der Altstadt.

Rechtlicher Spielraum und praktische Umsetzung:

Damit unsere Gastronomen auch nach 22:00 Uhr draußen bewirten dürfen, müssen wir den rechtlichen Rahmen an die Realität anpassen. Die Stadt hat hierfür spürbare Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Der passende Rahmen für unsere Altstadt: Unsere Altstadt ist seit Jahrhunderten ein bunter Mix aus Leben, Arbeiten und Feiern. Wenn die Stadt diesen Bereich im Bebauungsplan offiziell als „Kerngebiet“ einstuft, stellt sie klar: Hier spielt sich das städtische Leben auf engem Raum ab. In solchen Gebieten sind höhere Lärmpegel rechtlich zulässig. Das schafft das nötige rechtliche Fundament, um das Stadtleben in den Sommermonaten aktiv gestalten zu können.
  • Sperrzeiten flexibel regeln: Das bayerische Gaststättenrecht erlaubt es der Stadt schon heute, die Sperrzeit für die Außengastronomie im Einzelfall bei einem „besonderen örtlichen Bedürfnis“ zu verkürzen. Die Einstufung als Kerngebiet kann die rechtliche Grundlage dafür schaffen, im Einzelfall Ausnahmen von der Sperrzeit über 22:00 Uhr hinaus unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zuzulassen.
„Wir wollen kein unkontrolliertes Feiern, sondern unseren Wirten und Kulturschaffenden unter klaren Bedingungen eine verlässliche Perspektive bieten. Wir bitten daher um Zustimmung zu diesem Prüfauftrag.“

Antrag der Bürgerliste Burghausen Jetzt

Die Bürgerliste Burghausen.Jetzt fordert eine Änderung des Entwurfs der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Burghausen für die Amtsperiode 2026 bis 2032. Konkret geht es um §17 zur Bestimmung und Verteilung der Referate sowie um Anlage 4 der Geschäftsordnung.

Die Bürgerliste Burghausen.Jetzt beantragt, das Familienreferat und das Sozialreferat – wie bereits in der vergangene Amtsperiode praktiziert – als zwei eigenständige Referate zu führen und entsprechend getrennt zu besetzen.

Bewährte Trennung statt unnötiger Zusammenlegung

Zur Begründung dieses Antrags führen wir aus, dass die Trennung dieser beiden Referate vor sechs Jahren bewusst erfolgt ist. Damals wurde insbesondere vonseiten der SPD-Fraktion auf den erheblichen Arbeitsaufwand hingewiesen, der mit der gleichzeitigen Betreuung beider Aufgabenbereiche einhergeht. Diese Argumentation ist aus unserer Sicht nach wie vor uneingeschränkt gültig. Die Aufgaben in den Bereichen Familie und Soziales sind unverändert umfangreich und komplex. Für die kommende Amtsperiode ist zudem von weiter steigenden Anforderungen auszugehen.

Zwei Referate. Zwei Verantwortungen.

Gerade weil wir die Arbeit der beiden bisherigen Referentinnen ausdrücklich anerkennen und deren Qualität nicht in Frage stellen, ergibt sich aus unserer Sicht daraus kein überzeugendes Argument für eine Zusammenlegung beider Referate. Im Gegenteil ist vielmehr zu erwarten, dass die Zusammenführung zweier derart umfangreicher und anspruchsvoller Aufgabenbereiche in die Verantwortung einer einzelnen Person – unabhängig von der konkreten personellen Besetzung – zwangsläufig zu Einschränkungen in der Aufgabenerfüllung führen wird.

Faire Verteilung statt Machtkonzentration

Darüber hinaus sehen wir die derzeit vorgesehene Verteilung der Referate insgesamt kritisch. In der Stadt Burghausen werden üblicherweise sieben Referate vergeben, namentlich das Kultur-, Senioren-, Umwelt-, Schul-, Familien-, Sozial- und Jugendreferat.
Nach bisher gelebter Praxis stand dabei insbesondere auch der viertstärksten Fraktion ab einer Stärke von drei Stadträten ein Vorschlagsrecht zu.

Im aktuell vorliegenden Entwurf ist jedoch vorgesehen, dass unsere Fraktion als viertstärkste Fraktion kein Vorschlagsrecht erhalten soll, während gleichzeitig die SPD – trotz eines Verlustes von rund 25 % ihrer Stadtratsmandate – mit einem zusätzlichen Referentenposten bedacht werden soll und somit fünf von sieben Referaten für sich beansprucht. Dies widerspricht aus unserer Sicht dem Wählerwillen.

Familie und Soziales brauchen volle Aufmerksamkeit

Unabhängig von dieser grundsätzlichen Kritik an der Verteilung halten wir die Zusammenlegung der beiden Referate auch aus fachlicher Sicht für nicht zielführend. Beide Bereiche stellen eigenständige, inhaltlich anspruchsvolle Aufgabenfelder dar, die jeweils eine intensive Betreuung, spezifische Fachkenntnisse und ein hohes Maß an zeitlichem Engagement erfordern. Eine Trennung der beiden Referate gewährleistet hierbei eine deutlich bessere inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themenbereichen und eine zielgerichtete Vertretung der jeweiligen Belange.

Unser Kompromissvorschlag für Burghausen

Nachdem in mehreren Gesprächen unser Stadtratskollege Herr Otto Becker als Sozialreferent nicht vermittelbar war, schlagen wir als Kompromiss vor, Frau Synthia Müller, erste Nachrückerin der Bürgerliste Burghausen.Jetzt, zur Sozial- oder Familienreferentin zu benennen. Sie überzeugt durch:

– persönliche Nähe zu den Lebensrealitäten junger Familien

– fachliche Eignung durch beruflichen Hintergrund im Bildungsbereich

– hohe Motivation für eine engagierte kommunale Mitarbeit

– sie ist als junge Mutter sowie als Grundschullehrerin im Mutterschutz sowohl persönlich als auch fachlich in besonderer Weise geeignet, die Interessen von Familien in unserer Stadt kompetent und engagiert zu vertreten

– sie kennt die Sorgen und Nöte junger Familien in Burghausen aus eigener Erfahrung und bringt aus unserer Sicht die notwendigen Voraussetzungen mit, insbesondere das Amt der Familienreferentin verantwortungsvoll und engagiert auszufüllen

Klare Haltung bei fehlender Einigung

Sollten die beiden Referatsposten durch eine Änderung der Geschäftsordnung nicht getrennt werden, so behält sich die Bürgerliste Burghausen.Jetzt vor, Frau Synthia Müller als Gegenkandidatin für beide Referentenposten zur Wahl zu stellen.

Sachpolitik statt Parteitaktik

Abschließend möchten wir betonen, dass es uns nicht um parteipolitische Auseinandersetzungen geht, sondern um eine sachgerechte, faire und am Wahlergebnis orientierte Besetzung der Referate im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Burghausen.

Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag und hoffen auf eine überparteiliche, ausgewogene und konstruktive Lösung im Sinne unserer Stadt.

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Leserbrief von Manfred Renzl im Burghauser Anzeiger

In Bezug auf den Antrag der Bürgerliste Burghausen.Jetzt zur Verteilung der Referate:

„Ich frage mich ehrlich gesagt, ob ich mich noch in der Realität befinde – oder doch eher in einem schlechten Traum.

Herrscht in Bayern etwa wieder so etwas wie eine Monarchie?

In Burghausen läuft ja bekanntlich manches anders als in anderen Städten und Gemeinden.
Aber was derzeit passiert, setzt dem Ganzen aus meiner Sicht wirklich die Krone auf. Wofür wird eigentlich gewählt, wenn ausgerechnet die Partei mit dem größten Stimmenverlust – die SPD – sich am Ende vier von insgesamt sechs Referaten sichert?

Vor sechs Jahren wurden das Sozialreferat und das Familienreferat auf Drängen der SPD getrennt. Damals wurde das mit dem hohen Arbeitsaufwand und der Vielzahl an Aufgaben in beiden Bereichen begründet. In den vergangenen Jahren haben die zuständigen Referentinnen diese Aufgaben nach meinem Eindruck auch engagiert und qualitativ gut erfüllt – daran gibt es für mich nichts auszusetzen. Umso unverständlicher ist es für mich, dass diese beiden Referate nun wieder zusammengelegt werden. Nicht, weil es sinnvoller wäre – sondern offenbar, weil es politisch gerade besser passt. Ganz nebenbei wird dadurch auch verhindert, dass die viertstärkste Fraktion, die Bürgerliste Burghausen.JETZT (BBJ), ein Vorschlagsrecht erhält.
Bisher war es üblich, dass auch die viertstärkste Fraktion – sofern sie mindestens drei Stadträte stellt – ein solches Recht bekommt. Trotz eines entsprechenden Antrags geht die BBJ nun leer aus. Gleichzeitig „belohnt“ sich die SPD, obwohl sie rund ein Viertel ihrer Mandate verloren hat, mit einem zusätzlichen Posten.

Für mich widerspricht das dem Wahlergebnis und auch dem Willen der Wählerinnen und Wähler.
Solche Vorgehensweisen erinnern mich eher an ein fragwürdiges Demokratieverständnis: Was unbequem oder potenziell kritisch sein könnte, wird möglichst klein gehalten oder außen vor gelassen.

Ich hoffe sehr, dass die drei Stadträte der Bürgerliste Burghausen.JETZT sich weiterhin engagiert für die Interessen unserer Stadt einsetzen – auch mit Blick auf die finanzielle Verantwortung – und sich nicht entmutigen lassen.“

Erbpacht für das alte Krankenhaus: Ein teurer Irrweg für Burghausen

Die geplante Erbpachtlösung für das ehemalige Krankenhaus ist kein „Schnäppchen für die Gesundheit“, sondern ein millionenschweres Finanzrisiko über Generationen – ohne dass dadurch ein Krankenhaus oder eine Notaufnahme zurückkehrt.

Die Bürgerliste Burghausen Jetzt steht für sachliche, lösungsorientierte und ideologiefreie Entscheidungen – genau deshalb schlagen wir bei diesem Projekt Alarm.

Worum geht es wirklich?

Da die Stadt aktuell nicht über die finanziellen Mittel verfügt, das Krankenhaus zu erwerben, planen der designierte CSU-Landrat Dr. Tobias Windhorst und der Burghauser Bürgermeister Florian Schneider (SPD) dies über eine Erbpachtlösung auf die Stadt Burghausen zu übertragen, um angeblich „die medizinische Versorgung in Burghausen zu sichern”.

Tatsächlich geht es um Folgendes:

Die Stadt verpflichtet sich, über bis zu 99 Jahre einen laufend steigenden Erbpachtzins zu zahlen.

Es entsteht eine enorme Dauerbelastung des städtischen Haushalts – also des Geldbeutels aller Bürgerinnen und Bürger.

Die medizinische Versorgung wird damit nicht automatisch besser – denn Gebäude ersetzen kein Personal und keine Strukturen.

„Ein Krankenhaus ist kein Bauwerk, sondern ein hochkomplexes System aus medizinischem Personal, Technik, Organisation und Versorgungsauftrag. Diese Strukturen existieren in Burghausen nicht mehr.“Prof. Dr. Karl Aigner

Die nackten Zahlen: 35 Mio. Euro Wert – 267 Mio. Euro Zahlung

Als Grundlage der Berechnung wurde ein mittlerer Wert des Pachtgegenstands von 35.000.000 Euro angesetzt. Laut Dr. Windhorst hat ein Gutachten „einen Wert in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe für Gebäude und Grundstück ergeben“. Weiter erläuterte er, dass ein Verkauf für zehn Millionen – wie beispielsweise im Jahr 2025 im Stadthaushalt eingestellt – nicht möglich sei, da es dann unter Wert veräußert würde (Artikel im Burghauser Anzeiger vom 13.02.2026).

Ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag bedarf einer Definition. Wir verwenden einen konservativen Ansatz und gehen von ca. 35 Mio. € aus. Dazu kommt ein Erbpachtzins von 2,5 % pro Jahr – wohlgemerkt als unterer Ansatz – üblich sind 3 bis 5 %.

  • Erbpachtzins im ersten Jahr: 875.000 Euro.
  • Mit nur 2 % Inflationsanpassung pro Jahr steigt der Erbpachtzins kontinuierlich an – bis auf über 6 Mio. Euro jährlich im letzten Jahr.
  • Über die volle Laufzeit von 99 Jahren ergibt sich ein Gesamtbetrag von 266.988.497,72 Euro – also rund 267 Mio. Euro bei nur 2,5 % Erbpachtzins.

Zur Einordnung – je nach Erbpachtzins zahlt Burghausen über 99 Jahre:

  • Bei 2,0 %: rund 213,6 Mio. Euro.
  • Bei 2,5 %: rund 267,0 Mio. Euro.
  • Bei 3,0 %: rund 320,4 Mio. Euro.
  • Bei 3,5 %: rund 373,8 Mio. Euro.
  • Bei 4,0 %: rund 427,2 Mio. Euro.

Das heißt: Für ein Objekt mit einem angenommenen Wert von 35 Mio. Euro zahlt die Stadt – und damit zahlen Sie – im Extremfall mehr als das Sechs- bis Zwölffache dieses Wertes.

„Das Allerwenigste, was wir aktuell gebrauchen können, ist eine Erhöhung der Kreisumlage durch die Hintertür. Genau dies wäre bei einer Erbpachtlösung der Fall.“Klaus Schultheiss

Erbpacht: Risiko für Generationen statt Sicherheit für die Bürger

Erbpacht klingt technisch, ist aber politisch hoch brisant: Sie bindet die Stadt über Jahrzehnte – unabhängig davon, welche Mehrheiten im Stadtrat in Zukunft gewählt werden. Was Erbpacht in diesem Fall bedeutet:

  • Langfristige vertragliche Zahlungsverpflichtungen über bis zu 99 Jahre.
  • Eine strukturelle Mehrbelastung des Haushalts, die zukünftige Investitionen in Schulen, Kitas, Verkehr, Kultur und Vereine einschränkt.
  • Die Stadt zahlt, trägt das Risiko – besitzt aber das Gebäude nicht vollumfänglich, wie bei einem Kauf, sondern bleibt in einer Konstruktion mit dem Klinikum gebunden. Burghausen müsste also bei allen größeren Änderungen eine Abstimmung bzw. Genehmigung aus Altötting einholen.
  • Die Stadt Burghausen müsste über die gesamte Laufzeit hinweg allein das Vermietungsrisiko (bei bereits abwanderungsbereiten Mietern), sämtliche Instandhaltungsaufwendungen sowie alle zukünftigen Umbau- und Investitionskosten in Millionenhöhe tragen.

„Eine Erbpacht bietet der Stadt keinerlei Vorteile, entzieht ihr aber den Zugriff auf das einzige wirklich werthaltige Element des gesamten Projekts: das Grundstück.“Klaus Schultheiss

Medizinisch sinnvoll? Nein – teuer und strukturell falsch

Die Erbpachtlösung löst kein einziges der zentralen Probleme der medizinischen Versorgung in Burghausen. Warum?

  • Ein Gebäude schafft keine Ärzte, kein Pflegepersonal und keine Notfallstrukturen.
  • Die wichtigsten medizinischen Angebote und Praxen liegen heute in der Innenstadt – nahe an den Menschen.
  • Eine Auslagerung von Funktionen in ein altes Krankenhausgebäude würde die bestehende Innenstadtmedizin schwächen.
  • Krankenhäuser unterliegen extrem strengen Vorschriften: Hygiene, Brandschutz, Lüftungstechnik, Medizintechnik – selbst bei Teilnutzung bleiben hohe Fixkosten bestehen.
  • Die Umnutzung für Hospiz, Pflege oder betreutes Wohnen verursacht Millionen-Investitionen bei Technik, Brandschutz und Trennung der Bereiche.

„Wer glaubt, man könne diesen Zustand mit überschaubarem Aufwand wieder rückgängig machen, unterschätzt die Realität des heutigen Gesundheitswesens erheblich.“Otto Becker

Personal statt Beton: Was Burghausen wirklich braucht

Was den Bürgerinnen und Bürgern wirklich Sicherheit gibt, ist keine Fassade mit roten Kreuzen, sondern eine verlässliche 24/7-Anlaufstelle mit qualifiziertem Personal. Das bedeutet:

  • Eine klare, rund um die Uhr erreichbare Anlaufstelle für Notfälle, Ersteinschätzung und Triage.
  • Vernetzung der bestehenden Strukturen der örtlichen Industrie und der umliegenden Kliniken zu einer tragfähigen Lösung unter einer kalkulierbaren und nachhaltigen Beteiligung der Stadt an den Kosten.

„Eine partnerschaftliche Kostenaufteilung könnte für beide Seiten erhebliche Einsparungen bringen und gleichzeitig die medizinische Versorgung absichern.“Prof. Dr. Karl Aigner

Kommunale Verantwortung: Aufgabe des Landkreises, nicht der Stadtkasse

Der Betrieb eines Krankenhauses ist keine originäre Aufgabe einer Stadt, sondern liegt in der Verantwortung des Landkreises.

  • Krankenhausbetrieb erfordert spezialisierte Expertise, langfristige Investitionsplanung und die Fähigkeit, hohe laufende Kosten zu tragen.
  • Diese Last auf die Stadt Burghausen zu verlagern, bedeutet, dass andere kommunale Aufgaben zwangsläufig darunter leiden werden.

Die Bürgerliste Burghausen Jetzt steht dafür, Verantwortung klar zu verorten – und die Stadt nicht zu einem Ersatz-Klinikträger zu machen, der über Jahrzehnte ausblutet. Was wir fordern: Das Krankenhaus soll bei denen bleiben, die es geschlossen haben.

„Der Betrieb eines Krankenhauses ist keine originäre Aufgabe einer Stadt. Aus kommunalpolitischer Sicht ist dies eine Aufgabe des Landkreises.“Otto Becker

Ihre Stimme entscheidet

Die Erbpachtlösung ist kein technisches Detail. Sie ist eine Grundsatzentscheidung, ob Burghausen sich für Jahrzehnte finanziell fesseln lässt – oder ob wir den Mut haben, unsere Interessen gegenüber dem Landkreis durchzusetzen.

  • Informieren Sie sich.
  • Stellen Sie Fragen.
  • Sprechen Sie Ihre Stadträte und Kandidaten direkt auf die Erbpacht an.

Burghausen braucht eine zukunftsfähige medizinische Versorgung. Diese sicherzustellen und zu finanzieren gehört zu den Pflichtaufgaben eines Landkreises und nicht der Stadt Burghausen. Dafür zahlen wir schließlich eine Kreisumlage.

Burghausen, lass dich nicht ein weiteres Mal über den Tisch ziehen!